Mittwoch, 2. November 2016

Auftakt in Hamburg: Was darf Kunst, was darf Satire?

Ein Screenshot des satirischen Pressekonferenz-Videos Jan Böhmermanns, das er nach der Verkündung des Mainzer Urteils inszenierte © Jan Böhmermann Neo Magazin Royal

Heute beginnt die Verhandlung im zweiten Prozess gegen Jan Böhmermann. Wir widmeten uns bereits ausführlich der brisanten, politischen Debatte um die Anzeige des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Neon Magazin Royal-Moderator Jan Böhmermann.
 
Denn die beiden Prozesse haben keine geringere Aufgabe als zu klären, was Kunst darf, oder etwas genauer, was darf Satire? Es handelt sich also um eine für demokratische Gesellschaften durchaus bedeutende Frage. 

Der im Oktober verkündete Mainzer Entscheid über das Witz-Proseminar des durch den Fall international prominent gewordenen Jan Böhmermann war ein wichtiges Signal für die Kunstfreiheit sowie die Meinungs-und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. 

Nun liegt der Ball in Hamburg, wo der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan gegen Neon Magazin Royal-Moderator Jan Böhmermann seine privatrechtliche Klage einreichte. Aber nicht nur die Kunst, auch Richter sind in demokratischen Gesellschaften wie der Bundesrepublik frei, es bleibt also spannend…

Service und Links
- Michael Borgers über das Warten auf das zweite Böhmermann-Urteil, hier 

- always look on the bright side ... kunstlich.com über das Mainzer Böhmermann-Urteil, hier 
- Rebecca Harms im Gespräch mit Christine Heuer über die Situation in der Türkei und die deutsche Reaktion, hier
- Regula Venske im Gespräch mit Britta Bürger über inhaftierte Journalisten in der Türkei, hier
- mehr Links über die Situation Kulturschaffender in der Türkei, siehe den Beitrag von kunstlich.com über die Ausstellung Freundschaftsspiel Istanbul: Freiburg, hier

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