Donnerstag, 15. Juli 2010

Skandal II: Verbotene Kunst - das Urteil

Nur einige skandalöse Cover des Satiremagazins Titanic aus den 1980er. Die Titelblätter findet man in dem bemerkenswerten Band Titanic - das endgültige Satirebuch:Das Erstbeste aus 30 Jahren und waren zuletzt in Kassel zu sehen.
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Titanic


Moskau: Anfang dieser Woche bewies Russland leider erneut, dass es nicht zu unrecht wegen Verstössen gegen Kunst- und Pressefreiheit kritisiert wird. 2008 wurden unter dem Titel Verbotene Kunst Werke gezeigt, die zuvor der Selbstzensur russischer Museen zum Opfer gefallen waren.

kunstlich.blogspot.com hatte bereits im Mai darüber unter dem Titel Skandal, Zensur und die alte Frage: Was darf Kunst? berichtet und jetzt ist das Urteil gegen die Angeklagten (der Verantwortliche für die Ausstellung Andrej Jerofejew, damals Kurator der Tretjakow-Galerie, und Juri Samodurow, damals Direktor des Sacharow-Zentrums) offiziell verkündet:

Glück gehabt, nur 9000 Euro Strafe statt Lagerhaft?

Zwar müssen Jerofejew und Samodurow nicht für drei Jahre ins Lager, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sondern zusammen 'nur' rund 9000 Euro Strafgeld zahlen. Doch "wir werden das Urteil anfechten", sagte der russische Kunsthistoriker Jerofejew nach dem Richterspruch.

Der Tatbestand: Die Angeklagten haben religiöse Zwietracht und nationale Zwietracht
geschürt

Jerofejew und Samodurow wollen Einspruch einlegen und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg um einen Freispruch kämpfen. Es bleibt abzuwarten, ob die russische Justiz die heute angekündigte Klage vor dem Straßburger Gericht noch verhindern und ihre Glaubwürdigkeit retten kann.

Service/Links zum Thema:
- kunstlich.com über Skandal, Zensur und die alte Frage: Was darf Kunst?
- 3sat kulturzeit zum Urteil
- spiegel.de zum Urteil (siehe Der Spiegel, 28/2010, S. 118)
- Deutschlandfunk zum Urteil
- art zum Urteil

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